Widmann-Mauz MdB: Ampel-Koalition schafft sich ihr eigenes, verfassungswidriges Wahlrecht
Mit den Stimmen der Ampel-Koalition wird der Deutsche Bundestag am Freitag voraussichtlich eine Wahlrechtsreform beschließen. Die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz MdB, übt an den Plänen scharfe Kritik:
„Als Unionsfraktion haben wir von Beginn an klar gemacht, dass auch wir für eine deutliche Verkleinerung des Bundestages eintreten und haben den Ampel-Fraktionen dazu Kompromissvorschläge angeboten. Doch wenn unter dem Deckmantel der Verkleinerung des Bundestages so klare parteipolitische Ziele verfolgt werden, ist diese Reform, wie sie die Ampel-Fraktionen jetzt umsetzen wollen, untragbar“, so Widmann-Mauz. „Aus diesem Grund werde ich dem Gesetz nicht zustimmen und halte den Vorschlag aufgrund der neuen Änderungen auch für klar verfassungswidrig.“
„Die Ampel-Koalition schafft sich ihr eigenes Wahlrecht – und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht: Mit der Abschaffung der Grundmandatsklausel entledigt sich die SPD der Konkurrenz von links. Gleichzeitig richtet sich die Reform gezielt gegen eine Fraktionsgemeinschaft wie sie CDU und CSU haben. Die CSU müsste bei künftigen Wahlen in Gesamtdeutschland über die Fünf-Prozent-Hürde kommen, obwohl sie nur in einem einzigen Bundesland zur Wahl antritt. Gelingt ihr das nicht, entfallen auch alle in Bayern gewonnenen Direktmandate – bei der letzten Bundestagswahl waren das 45 von 46 in ganz Bayern“, kritisiert Widmann-Mauz weiter. „Es ist ein gravierender Eingriff in demokratische Prinzipien, dass alle diese Stimmen verloren gehen sollen, weil die Kandidatinnen und Kandidaten für eine regionale Partei antreten. Demgegenüber soll ein Kandidat, der parteilos antritt, sein Direktmandat behalten dürfen – das ist inakzeptabel. Damit wird es auch für andere Parteien, die in nur einem Bundesland antreten, so gut wie aussichtslos, in den Bundestag einzuziehen. Das steht in eklatantem Widerspruch zum föderalen Staatsaufbau unseres Landes, dem verfassungsrechtlichen Prinzip des gleichen Erfolgswerts der Wählerstimmen und gleicht einem Souveränitätsentzug der Wählerinnen und Wähler, die über den Einzug eines Kandidaten oder einer Kandidatin entscheiden sollten.“
„Völlig unverständlich ist die Haltung der FDP, die in der Vergangenheit oft genug von sogenannten Leihstimmen bei der Zweitstimme profitiert hat. Mit dem neuen Wahlrecht werden auch Parteien wie die CDU auf keine Zweitstimme mehr verzichten können – mit dem Ergebnis, dass es auch für die FDP bei der Fünf-Prozent-Hürde eng werden dürfte“, so die Abgeordnete. Auch die Anhebung der Mandatszahl im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen kritisiert Widmann-Mauz als parteipolitisch motiviert: „Es gibt keinen logischen Grund, warum die Ampel-Koalition die Gesamtzahl der Mandate im aktuellen Gesetzentwurf wieder erhöht hat, wenn es doch darum geht, den Bundestag zu verkleinern. Wenn man sich aber genauer ansieht, welche Wahlkreise davon profitieren würden, fällt auf, dass andernfalls zwei prominente SPD-Politiker wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas und der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil ihre Wahlkreise verlieren würden. Daran wird einmal mehr deutlich, wie parteipolitisch motiviert diese Wahlrechtsreform von den Ampel-Fraktionen durchgedrückt werden soll.“